Abweichende Prüfungsmethoden

Studierende mit Beeinträchtigungen haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile in Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen auszugleichen. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website des Team Barrierefrei.

 

Für die von unserer Studienprogrammleitung (SPL 49) angebotenen Prüfungen und prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen gilt folgendes empfohlene Prozedere:

  • Informationsgespräch beim Team Barrierefrei
  • Einreichung des Antragsformulars (PDF):
    - Vorzugsweise per E-Mail über Ihre u:account-Adresse an ssc.lehrerinnenbildung@univie.ac.at 
    - postalisch an: SSC Lehrer*innenbildung, Porzellangasse 4, 1090 Wien
  • ggf. Beratungsgespräch durch SPL 49 bzw. SSC-Leitung Lehrer*innenbildung vor Genehmigung des Antrags

Als fachärztlichen/therapeutischen Nachweis empfehlen wir, möglichst das universitätsinterne Formular zur Bestätigung von studienrelevanten Funktionsbeeinträchtigungen zu verwenden. Das Formular ist so gestaltet, dass keine medizinische Fachsprache verwendet werden muss. Dies erleichtert uns als SPL die Bearbeitung. Allgemeine Informationen zu Nachweisen finden Sie auf der Website des Team Barrierefrei

Falls vorhanden, können Sie uns auf freiwilliger Basis außerdem Dokumente aus Ihrer Schulzeit oder von anderen Hochschulen/Studien übermitteln, in denen bereits Adaptierungen oder Hilfsmittel für Sie beschrieben werden. Diese können uns bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden helfen.

Planen Sie genug Zeit für die Antragsbearbeitung und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein. Stellen Sie bitte daher Ihren Antrag immer so früh als möglich bzw. spätestens 4 Wochen bevor Sie das erste Mal abweichende Methoden benötigen. Wenn Sie ab dem zweiten Mal bereits einen bewilligten Antrag besitzen, setzen Sie sich bitte mindestens 2 Wochen vor Beginn der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung mit Ihren Lehrenden oder mindestens 2 Wochen vor dem Prüfungsantritt mit Ihren Prüfenden in Verbindung. Übermitteln Sie dabei den bewilligten Antrag ab Seite 2.

HINWEIS: Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen SPLen (weiteres Studium, EC, Lehramtsfach etc.) gelten eventuell andere administrative Regelungen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website!