Anerkennung

vier Studierende sitzen an einem Tisch und lernen gemeinsam

Foto: Universität Wien

Das SSC Lehrer*innenbildung ist für die Anerkennung/Anrechnung von Leistungen in folgenden Bereiche zuständig:

Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung in den Unterrichtsfächern die jeweiligen SSC/SSS der Fächer zuständig sind.

Wichtig

Fristen für Anerkennungen

1. Leistungen vor dem Studium

Leistungen, die VOR der Zulassung zum Bachelor-/Masterstudium Lehramt absolviert wurden, sind spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters zu beantragen.

 

2. Leistungen während des Studiums

Leistungen, die WÄHREND des Bachelor-/Masterstudium Lehramt absolviert werden, können bis zum Ende des Studiums anerkannt werden.

Hinweis zur Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einer Anerkennung bis zu zwei Monate dauert!