Anerkennung
Foto: Universität Wien
Das SSC Lehrer*innenbildung ist für die Anerkennung/Anrechnung von Leistungen in folgenden Bereiche zuständig:
- Bachelorstudium Lehramt (Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
- Masterstudium Lehramt (Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
- Spezialisierung Inklusive Pädagogik
Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung in den Unterrichtsfächern die jeweiligen SSC/SSS der Fächer zuständig sind.
Wichtig
Fristen für Anerkennungen
1. Leistungen vor dem Studium
Leistungen, die VOR der Zulassung zum Bachelor-/Masterstudium Lehramt absolviert wurden, sind spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters zu beantragen.
2. Leistungen während des Studiums
Leistungen, die WÄHREND des Bachelor-/Masterstudium Lehramt absolviert werden, können bis zum Ende des Studiums anerkannt werden.
Hinweis zur Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einer Anerkennung bis zu zwei Monate dauert!