Bachelorstudium Lehramt

Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung, welcher der folgenden Fälle auf Sie zutrifft.

 

1) Fachwechsel (Verbund Nord-Ost)

Wenn Sie ein Fach wechseln, müssen Sie bisher erbrachte Prüfungsleistungen aus den Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen für die neue Kombination eintragen lassen. Bitte senden Sie eine Mail mit Ihrem Namen, Matrikelnummer und der neuen Studienkombination an: anerkennung.lehrerinnenbildung@univie.ac.at. Sobald die Eintragung erfolgt ist, erhalten Sie eine Mail.

Hinweis zu (Fach)Wechsel

Bitte beachten Sie, dass ein (Fach)Wechsel als Beginn eines neuen Studiums und somit als Studienwechsel gilt. Bei einem Studiumswechsel tritt die Zulassung für das neue Studium studienrechtlich erst mit dem Semesterbeginn 1. Oktober bzw. 1. März (je nach Semester, in dem Sie wechseln) in Kraft. Es ist deshalb wichtig, dass Sie das bisherige Studium offen lassen, damit

  • Noten eingetragen werden können.
  • Sie sich mit dem bisherigen Studium für Lehrveranstaltungen anmelden können, da bei der Anmeldung die Voraussetzungen abgefragt werden, die für das neue Studium jedoch noch nicht in u:space eingetragen sind. (Bei der Durchführung der Anrechnung kann die Anmeldung vom SSC ins aktuelle Studium verschoben werden. Bitte geben Sie das in Ihrer Mail bekannt.)

2) Anerkennung Studienleistungen

Positiv beurteilte Leistungen/Prüfungen, die ordentliche Studierende des Verbunds Nord-Ost absolviert haben, können, sofern nach inhaltlicher Überprüfung durch die Studienprogrammleitung keine wesentlichen Unterschiede festzustellen sind, auf Antrag anerkannt werden. Das betrifft auch Leistungen, die an der Universität Wien erbracht wurden, wenn das "alte" Studium (Lehramt oder ein anderes Studium) in dem die Leistung erbracht wurde, bereits geschlossen ist und keine zeitgleiche Zulassung vorliegt. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Studienprogrammleitung.

Wir beraten Sie gerne vorab zu möglichen Anerkennungen. Bitte senden Sie uns dazu Ihre Unterlagen (Zeugnisse, Leistungsnachweise, etc.) vor der Einreichung des Antrags zur Prüfung. Bitte senden Sie Anfragen per Mail mit Ihrem Namen, Matrikelnummer und der Kombination des Bachelorstudiums an anerkennung.lehrerinnenbildung@univie.ac.at.

Sobald die Anrechnung erfolgt ist, erhalten Sie eine Mail.

 Antragsformular BA

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3) Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen

Ab 01.10.2022 können andere berufliche oder außerberufliche Qualifikationen nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zum Höchstausmaß von max. 60 ECTS anerkannt werden.

 Antragsformular Validierung

4) Alternative Absolvierung der fachbezogenen Schulpraxis

Der Antrag auf Alternative Absolvierung der fachbezogenen Schulpraxis wird beim SSC/SSS des jeweiligen Faches gestellt.

 Infoblatt Alternative Absolvierung der fachbezogenen Schulpraxis

5) Anrechnung von Leistungen bei Wechsel von Diplom- auf Bachelorstudium Lehramt (Universität Wien > Verbund Nord-Ost)

Bereits erbrachte Prüfungsleistungen der Pädagogischen Wissenschaftlichen Berufsvorbildung (PWB) und der Schulpraktischen Ausbildung aus dem Diplomstudium Lehramt werden für die Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen des Bachelorstudiums Lehramt (Verbund Nord-Ost) angerechnet. Informationen dazu finden Sie in der Anerkennungsverordnung (siehe Download). Bitte füllen Sie auf Basis dieser Informationen das Antragsformular aus und senden Sie dieses in einer Mail mit Ihrem Namen, Matrikelnummer und der Kombination des Bachelorstudiums an: anerkennung.lehrerinnenbildung@univie.ac.at. Sobald die Anrechnung erfolgt ist, erhalten Sie eine Mail.

 Antragsformular Diplom > Bachelor

 Anerkennungsverordnung mit Erläuterungen

Kontakt

Wir beraten Sie gerne vorab zu möglichen Anerkennungen. Bitte senden Sie uns dazu Ihre Unterlagen (Zeugnisse, Leistungsnachweise, etc.) vor der Einreichung des Antrags zur Prüfung. Bitte senden Sie Anfragen per Mail an anerkennung.lehrerinnenbildung@univie.ac.at.