Pädagogisch-praktische Studien in der Spezialisierung Inklusive Pädagogik

Bachelorstudium

In der Spezialisierung Inklusive Pädagogik ist eine umfangreiche Schulpraxis vorgesehen. Eine genauere Beschreibung dazu finden Sie im Infoblatt.

Die Schulpraxis ist jeweils in einen KU Begleitete Schulpraxis integriert. Die Praxisplätze werden im Rahmen des KU vergeben, d.h. die Anmeldung zu einem Praxisplatz erfolgt über die Anmeldung zu einem KU während der regulären Anmeldephase.  Darin unterscheidet sich die Spezialisierung Inklusive Pädagogik von anderen Unterrichtsfächern!

 

 Infoblatt

Praktikumspass

Begleitend zum jeweiligen Praktikum muss ein Praktikumspass ausgefüllt werden.

 Praktikumspass Inklusive Pädagogik (Module 3,4,5)

 Praktikumspass Inklusive Pädagogik (Modul 7 Vertiefungen)

 Praktikumspass Inklusive Pädagogik (Modul 8)

 Leitfaden für die Praxisschule


Alternative Absolvierung (eigene Unterrichtstätigkeit)

Maximal zwei der drei Pflichtpraktika können Sie im Rahmen Ihrer eigenständigen Unterrichtstätigkeit in der Sekundarstufe als Integrationslehrer*in/Sonderschullehrer*in/Inklusive Pädagog*in (andere Beschäftigungsverhältnisse müssen detailliert beschrieben und nachgewiesen werden) alternativ zu den Praktika absolvieren. Mindestens eines der drei Praktika muss jedoch im Rahmen eines Kurses Begleitete Schulpraxis absolviert werden, um zu garantieren, dass die laut Curriculum vorgesehenen Inhalte (z.B. angeleitete Reflexion, Theorie-/Praxisbezug) für den Bereich Schulpraxis abgedeckt werden.

Folgender Umfang ist vorgesehen:

  • Bündelung SP IP 03/04/05 Begleitete Schulpraxis (6 ECTS) = mind. 3 Stunden pro Schuljahr / 6 Stunden pro Schulhalbjahr eigener Unterricht
  • Vertiefung SP IP 07 Begleitete Schulpraxis (2 ECTS) = mind. 2 Stunden pro Schuljahr / 4 Stunden pro Schulhalbjahr eigener Unterricht im jeweiligen Vertiefungsbereich
  • SP IP 08 Begleitete Schulpraxis (2 ECTS) = mind. 2 Stunden pro Schuljahr / 4 Stunden pro Schulhalbjahr eigener Unterricht

D.h. es können maximal 8 der insgesamt 10 ECTS für die Schulpraxis vorgesehenen ECTS über die eigene Unterrichtstätigkeit erbracht werden.

Füllen Sie den Nachweis (siehe unten als Download) über die eigenständige Unterrichtstätigkeit vollständig aus und senden Sie diesen an das SSC Lehrer*innenbildung (beratung.inklusivepaedagogik@univie.ac.at).

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Genehmigung des Antrags nicht den für das jeweilige Praktikum vorgesehenen Kurs "Begleitete Schulpraxis" absolvieren müssen!

Alternative Absolvierung (eigenständige Unterrichtstätigkeit)

Einreichfristen WS 2024

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer eigenständigen Unterrichtstätigkeit für die alternative Absolvierung der Praktika im Bachelorstudium bis zu einer bestimmten Frist vor Semesterbeginn) durchgeführt wird. 

Einreichfrist

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Unterlagen bis 06.09.2024 eingereicht haben müssen.

Genehmigungsfrist

Sie erhalten bis 13.09.2024 eine Rückmeldung zu Ihren eingereichten Unterlagen.

 Nachweis über die eigene Unterrichtstätigkeit (Word)

 Nachweis über die eigene Unterrichtstätigkeit (PDF)


Masterstudium

Die Anmeldung und Zuteilung zur Praxisphase Master erfolgt analog zu den anderen Unterrichtsfächern. Die Anmeldung erfolgt jeweils im Vorsemester! Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website zur Praxisphase Master

Kontakt

Bitte senden Sie Anfragen per Mail an: beratung.inklusivepaedagogik@univie.ac.at.