Fachwechsel

1. Wechsel in der Hauptkombination

Bitte überlegen Sie vor dem Wechsel genau, ob die neue gewünschte Kombination sinnvoll ist. Tipps für die Fächerwahl und den Bedarf am Arbeitsmarkt finden Sie hier: https://lehramt-ost.at/lehramt-studieren/arbeitsmarkt/

Ein Fachwechsel kann sich auf die allfällige Zahlung von Beihilfen auswirken. Dazu berät das Referat für Sozialpolitik der Hochschüler*innenschaft an der Uni Wien.

Für den Fachwechsel selbst (Fristen, Durchführung) wenden Sie sich bitte an die Studienzulassung.

 

Wichtige Hinweise
  • Achten Sie darauf, dass es keine zeitliche Lücke bei der Zulassung von der alten zur neuen Kombination gibt.
  • Vollziehen Sie alle Schritte für die Zulassung zur neuen Kombination (inkl. Einzahlung des ÖH-Beitrags!), da sonst keine automatische Anerkennung Ihrer Leistungen erfolgen kann, was dazu führt, dass Sie sich nicht mit der neuen Kombination für Lehrveranstaltungen anmelden können. 
  • Schauen Sie darauf, dass vor dem Wechsel alle noch offenen Noten aus der alten Kombination eingetragen werden.

Kontrollieren Sie nach dem Wechsel, ob alle Leistungen aus der alten Kombination in die neue Kombination übertragen wurden. Bitte beachten Sie, dass Ihre anerkannten Leistungen erst nach dem offiziellen Studienbeginn (im WiSe nach 1.10. und im SoSe nach 1.3.) vollständig freigegeben werden und in Ihrem Sammelzeugnis aufscheinen. Bis zum offiziellen Beginn des neuen Studienverlaufs werden die Leistungen im System vorläufig freigegeben. Leistungen in diesem Status kann das Anmeldesystem bereits als erbracht erkennen und sieht die Leistungen für etwaige Voraussetzungen als gegeben.

Ausnahme

Kombi mit Kunstunis

Sollten Sie eine Kombination mit einem Kunstfach gewählt haben, schreiben Sie bitte in Bezug auf die ABG auf jeden Fall eine Mail an anerkennung.lehrerinnenbildung@univie.ac.at. Hier erfolgt keine „automatische“ Übertragung der Leistungen.

2. Fachwechsel bei aufrechter Anmeldung zu Pädagogisch-praktischen Studien (PPS)

Die Anmeldung zu den Praktika erfolgt immer im Vorsemester. Sollten Sie sich nach der Anmeldung für das Orientierungspraktikum (OP) oder zur fachbezogenen Schulpraxis für einen Fachwechsel entscheiden, müssen Sie unbedingt gewährleisten, dass der Studienverlauf, mit dem Sie sich angemeldet haben, zum Zeitpunkt der Zuteilung aktiv ist. D.h. der alte Studienverlauf muss während der Zuteilung noch durchgehend offen sein. Andernfalls werden Sie nicht zugeteilt und Ihre Anmeldung kann nicht berücksichtigt werden, da nur aktive Studien bei der Zuteilung berücksichtigt werden können. Sollten Sie beispielsweise aus dem Studium ausgeschlossen worden sein, erlischt auch die Anmeldung zum Praktikum.

Aus diesen Gründen können wir nicht garantieren, dass eine reibungslose Zuteilung möglich ist.

Weitere Informationen und die Kontaktadresse bei Problemen finden Sie auf den Infoseiten zu den Praktika.

Hinweis

Besonderheit beim OP

Da Sie im Rahmen der Anmeldung die UF nur priorisieren können, ist es nicht auszuschließen, dass Sie in jenem Fach zugeteilt werden, das Sie wechseln wollen!

3. Erweiterungsstudium

Sie können ein 3. Unterrichtsfach als Erweiterungsstudium wählen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Website betreffend Erweiterungsstudien. Wenn Sie das 3. Unterrichtsfach mit einem Fach der Hauptkombination tauschen möchten, ist das ebenso ein Studienwechsel. Dann gelten alle unter Punkt 1 genannten Informationen.

4. Abschluss mit einem Fach aus der Hauptkombination und dem 3. Fach

Wenn Sie Ihr Studium mit einem Fach Ihrer Hauptkombination und dem 3. Fach (Erweiterungsstudium) abschließen möchten, so muss laut Studienzulassung:

  • Innerhalb der Antragsfrist für die Zulassung für das betreffende Semester ein Antrag auf Studienwechsel gestellt werden,
  • die Kombi ab 1.10. oder 1.3. studiert und abschlossen werden.

Das letzte Semester sollte in der neuen Kombi studiert werden.

  • Vor dem Semester des Abschlusses in der Zulassungs-Antragsfrist bis 05.09 oder 05.02. einen Antrag stellen, damit die Fächer ab 1.10. bzw. 1.3. neu geordnet werden.
  • Alle Anerkennungen und Neuzuordnungen der Prüfungen veranlassen und die letzten Prüfungen absolvieren. Im Hintergrund laufen automatisierte Anerkennungen für alle Pflichtmodule. Für Wahlfächer bitte an die SSCs wenden.
  • Das Studium in der neuen Kombi abschließen und dann tagesaktuell oder zum nächsten 1.10./1.3. einen Antrag auf Zulassung zum Masterstudium stellen.

Der Rat der Studienzulassung ist, sich rechtzeitig um die neue Kombi und den Abschluss gemeinsam mit den 3 betroffenen SSCs und die tagesaktuelle Zulassung zu kümmern.