Tutor*innen (Studentische Mitarbeiter*innen gemäß § 30 Kollektivvertrag) sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer*innen, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Master-(Diplom-)Studium noch nicht abgeschlossen haben. Das Arbeitsverhältnis endet (ohne dass es einer Beendigungserklärung bedarf) jedenfalls am Ende des Semesters, in dem das Master-(Diplom-)Studium abgeschlossen wird, längstens jedoch nach einer Gesamtdauer von vier Jahren. Auf die Gesamtdauer sind nur die tatsächlichen Vertragszeiten anzurechnen, die nach dem 30.09.2007 zurückgelegt wurden.
Tätigkeitsbeschreibung
- Begleitende Betreuung von Studierenden im Rahmen der Lehrveranstaltung
- Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung
- Durchführung von mit Lehraufgaben verbundenen Verwaltungstätigkeiten
- Mitwirkung an Evaluierungsmaßnahmen
- Prüfungsaufsicht
Anforderungen
- Interesse am Thema Digitalisierung
- Sicherer Umgang mit Technologie
- Bereitschaft (und im Idealfall Erfahrung) mit Moodle zu arbeiten
- Pünktlichkeit und Verlässlichkeit
- Höflicher Umgang mit anderen Studierenden
Das Arbeitsverhältnis wird für 6 Monate abgeschlossen. Im Wintersemester 2020 geht die Beschäftigung von September bis Februar.
Dauer und Beschäftigungsausmaß des Arbeitsverhältnisses bei 4h / Woche:
- Gesamtarbeitsausmaß: 60 Stunden.
- Monatsgehalt: €144,00
Bitte senden Sie einen Lebenslauf und ein kurzes Motivationsschreiben an: florian.rott@univie.ac.at