Fachwechsel
Fachwechsel in der Hauptkombination (UF 1 und/oder UF 2/Spezialisierung)
Bitte überlegen Sie vor dem Wechsel genau, ob die neue gewünschte Kombination sinnvoll ist. Tipps für die Fächerwahl und den Bedarf am Arbeitsmarkt finden Sie hier: Ihr Einstieg ins Lehramtsstudium Sekundarstufe!
Ein Fachwechsel kann sich auf die allfällige Zahlung von Beihilfen auswirken. Dazu berät das Referat für Sozialpolitik der Hochschüler*innenschaft an der Uni Wien.
Für den Fachwechsel selbst (Fristen, Durchführung) wenden Sie sich bitte an die Studienzulassung.
Wichtige Hinweise
- Achten Sie darauf, dass es keine zeitliche Lücke bei der Zulassung von der alten zur neuen Kombination gibt.
- Vollziehen Sie alle Schritte für die Zulassung zur neuen Kombination (inkl. Einzahlung des ÖH-Beitrags!), da sonst keine automatische Anerkennung Ihrer Leistungen erfolgen kann, was dazu führt, dass Sie sich nicht mit der neuen Kombination für Lehrveranstaltungen anmelden können.
- Stellen Sie sicher, dass vor dem Wechsel alle noch offenen Noten aus der alten Kombination eingetragen werden.
Kontrollieren Sie nach dem Wechsel, ob alle Leistungen aus der alten Kombination in die neue Kombination übertragen wurden. Bitte beachten Sie, dass Ihre anerkannten Leistungen erst nach dem offiziellen Studienbeginn (im WiSe nach 1.10. und im SoSe nach 1.3.) vollständig freigegeben werden und in Ihrem Sammelzeugnis aufscheinen. Bis zum offiziellen Beginn des neuen Studienverlaufs werden die Leistungen im System vorläufig freigegeben. Leistungen in diesem Status kann das Anmeldesystem bereits als erbracht erkennen und sieht die Leistungen für etwaige Voraussetzungen als gegeben.
- Fehlen Leistungen in den Fächern wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen SSC der Fächer.
- Fehlen Leistungen in den ABG schreiben Sie bitte eine Mail an die Serviceadresse Anerkennung.
- Fehlen Leistungen in der Spez. Inklusive Pädagogik schreiben Sie bitte eine Mail an die Serviceadresse Inklusive Pädagogik.
Besonderheiten
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Fachwechsel bei aufrechter Anmeldung zu Schulpraktika (Pädagogisch-praktische Studien)
Die Anmeldung zu den Praktika erfolgt immer im Vorsemester. Sollten Sie sich nach der Anmeldung für das Pädagogische Praktikum (PÄP) oder zum Fachbezogenen Praktikum für einen Fachwechsel entscheiden, müssen Sie unbedingt gewährleisten, dass der Studienverlauf, mit dem Sie sich angemeldet haben, zum Zeitpunkt der Zuteilung aktiv ist. D.h. der alte Studienverlauf muss während der Zuteilung noch durchgehend offen sein. Andernfalls werden Sie nicht zugeteilt und Ihre Anmeldung kann nicht berücksichtigt werden, da nur aktive Studien bei der Zuteilung berücksichtigt werden können. Sollten Sie beispielsweise aus dem Studium ausgeschlossen worden sein, erlischt auch die Anmeldung zum Praktikum.
Aus diesen Gründen können wir nicht garantieren, dass eine reibungslose Zuteilung möglich ist.
Pädagogische Praktikum (PÄP): Da Sie im Rahmen der Anmeldung die UF nur priorisieren können, ist es nicht auszuschließen, dass Sie in jenem Fach zugeteilt werden, das Sie wechseln wollen!
Weitere allgemeine Informationen finden Sie auf den Infoseiten zu den Praktika.
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an die Serviceadresse des Praktikumsbüros.
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Ausnahme: Studierende an Kunstuniversitäten
Sollten Sie eine Kombination mit einem Kunstfach gewählt haben, schreiben Sie bitte in Bezug auf die ABG eine Mail an die Serviceadresse Anerkennung. Hier erfolgt keine „automatische“ Übertragung der Leistungen!
Fachwechsel im Erweiterungsstudium Drittes Unterrichtsfach
Sie können ein 3. Unterrichtsfach als Erweiterungsstudium wählen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Website betreffend Erweiterungsstudien. Wenn Sie das 3. Unterrichtsfach mit einem Fach der Hauptkombination tauschen möchten, ist das ebenso ein Studienwechsel. Dann gelten alle unter Punkt 1 genannten Informationen.
Anerkennungen nach einem Fachwechsel
Wenn Sie ein Fach wechseln, müssen Sie bisher erbrachte Prüfungsleistungen aus den Allgemeinen Bildungswissenschaftlichen Grundlagen für die neue Kombination eintragen lassen. Bitte senden Sie eine Mail mit Ihrem Namen, Matrikelnummer und der neuen Studienkombination an die Serviceadresse Anerkennung. Sobald die Eintragung erfolgt ist, erhalten Sie eine Mail.
Bitte beachten Sie, dass ein (Fach)Wechsel als Beginn eines neuen Studiums und somit als Studienwechsel gilt. Bei einem Studiumswechsel tritt die Zulassung für das neue Studium studienrechtlich erst mit dem Semesterbeginn 1. Oktober bzw. 1. März (je nach Semester, in dem Sie wechseln) in Kraft. Es ist deshalb wichtig, dass Sie das bisherige Studium offen lassen, damit
- Noten eingetragen werden können.
- Sie sich mit dem bisherigen Studium für Lehrveranstaltungen anmelden können, da bei der Anmeldung die Voraussetzungen abgefragt werden, die für das neue Studium jedoch noch nicht in u:space eingetragen sind. (Bei der Durchführung der Anrechnung kann die Anmeldung vom SSC ins aktuelle Studium verschoben werden. Bitte geben Sie das in Ihrer Mail bekannt.)
Alle Informationen zu Anerkennungen beim StudienServiceCenter Lehrer*innenbildung
Hier finden Sie den richtigen Kontakt für Ihr Anliegen!