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Abweichende Prüfungsmethoden
Studierende, die durch eine Beeinträchtigung/Behinderung/Erkrankung im Studienalltag einen Nachteil erleben, haben ein Recht auf abweichende Prüfungsmethoden. Ziel ist es, beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Prüfungen und Lehrveranstaltungen auszugleichen.
Abweichende Prüfungsmethoden ermöglichen Prüfungen mit
- gleichem Inhalt,
- gleicher Leistung,
- aber in einem anderen/flexiblen Modus.
Vorgehensweise
Für die von unserer Studienprogrammleitung (SPL 49) angebotenen Lehrveranstaltungen (Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen und Spezialisierung Inklusive Pädagogik) gilt folgendes empfohlene Prozedere:
- Lassen Sie sich über den Beantragungsprozess für abweichende Prüfungsmethoden vorab beraten. Wir beraten per Mail oder auch im Zuge eines persönlichen Beratungsgesprächs und unterstützen Sie bei der Antragsstellung. Sie erreichen uns unter der Serviceadresse Barrierfrei Lehrer*innenbildung.
- Einreichung des Antragsformulars (PDF) inkl. der weiteren erforderlichen Dokumente (siehe unten): Bitte per E-Mail über Ihre u:account-Adresse an die Serviceadresse Barrierfrei Lehrer*innenbildung.
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Erforderliche Dokumente
Für den Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden benötigen Sie folgende Dokumente:
- Einen fachärztlichen oder klinisch-psychologischen Nachweis über eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung
- dies kann zum Beispiel ein Nachweis sein, auf dem eine Diagnose angegeben ist
- ODER Sie lassen den diagnosefreien Nachweis der Beeinträchtigung (PDF) fachärztlich/klinisch-psychologisch ausfüllen
- Den unter den Punkten "Angaben zur Person" und "Punkt 2" ausgefüllten Antrag auf abweichende Prüfungsmethoden (PDF)
Falls vorhanden, können Sie uns auf freiwilliger Basis außerdem Dokumente aus Ihrer Schulzeit oder von anderen Hochschulen/Studien übermitteln, in denen bereits Adaptierungen oder Hilfsmittel für Sie beschrieben werden. Diese können uns bei der Bearbeitung Ihres Antrags auf abweichende Prüfungsmethoden helfen.
- Einen fachärztlichen oder klinisch-psychologischen Nachweis über eine studienrelevante Funktionsbeeinträchtigung
Frist für die Antragstellung
Planen Sie genug Zeit für die Antragsbearbeitung und die Vorbereitung der abweichenden Methoden durch die Lehrenden/Prüfenden ein. Stellen Sie bitte daher Ihren Antrag immer so früh als möglich bzw. spätestens vier Wochen bevor Sie das erste Mal abweichende Methoden benötigen.
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Informieren Sie Lehrende
Da die Umsetzung gewisser abweichender Prüfungsmethoden mehr Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir Sie darum nach Genehmigung Ihres Antrags Ihren Bedarf rechtzeitig zu melden. Bitte informieren Sie dazu die jeweilige Lehrveranstaltungsleitung immer zu Semesterbeginn über die genehmigten Anträge und vereinbaren Sie individuelle Regelungen. Wir bitten Sie besonders bei nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. VO-Prüfungen) die zuständige Lehrveranstaltungsleitung (die zuständige Person finden Sie in u:find - Startseite beim gewünschten Prüfungstermin als Prüfer*in angegeben) spätestens vier Wochen vor dem geplanten Prüfungstermin über Ihren genehmigten Antrag zu informieren.
Weitere Infos & Zuständigkeiten
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Team Barrierefrei
Viele weitere nützliche Infos und Tipps finden Sie auch auf der Seite des Teams Barrierefrei.
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Unterrichtsfächer
Für Lehrveranstaltungen/Prüfungen von anderen SPLen (Unterrichtsfächer, weiteres Studium, EC, etc.) gelten eventuell andere administrative Regelungen. Bitte informieren Sie sich auf der jeweiligen Website!
Hier finden Sie den richtigen Kontakt für Ihr Anliegen!