Anerkennungen
Das SSC Lehrer*innenbildung ist für die Anerkennung/Anrechnung von Leistungen in folgenden Bereichen zuständig:
- Bachelorstudium Lehramt (Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
- Masterstudium Lehramt (Allgemeine Bildungswissenschaftliche Grundlagen)
- Spezialisierung Inklusive Pädagogik (Bachelor und Master)
Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung in den Unterrichtsfächern die jeweiligen SSC/SSS der Fächer zuständig sind.
Was ist eine Anerkennung?
Bei der Anerkennung werden Leistungen, die Sie nicht in Ihrem aktuellen Studium erbracht haben, für dieses herangezogen. Sie müssen die Anerkennung beantragen. Dafür müssen Sie zugelassen sein. Ob Leistungen anerkannt werden können, entscheidet die Studienprogrammleitung.
Informationen darüber, welche Arten von Leistungen anerkannt werden können, sowie weiterführende Informationen zu Anerkennungen und Validierung finden Sie auf der Website des Büro Studienpräses.
Individuelle Beratung
Wir beraten Sie gerne vor der Einreichung des Antrags zu möglichen Anerkennungen. Bitte senden Sie uns Ihre Anfrage per Mail an die Serviceadresse Anerkennung und legen dieser auch Ihre Unterlagen (Zeugnisse, Leistungsnachweise, etc.) bei.
Wie stelle ich einen Antrag auf Anerkennung?
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Antrag per E-Mail
Reichen Sie folgende Formulare ein:
- Antragsformular (PDF)
- Leistungsnachweise (Zeugnisse) - Leistungsnachweise werden beim StudienServiceCenter Lehrer*innenbildung ausschließlich in den Sprachen Deutsch und Englisch akzeptiert.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung einer Anerkennung bis zu zwei Monate dauert! Sobald die Anerkennung erfolgt ist, erhalten Sie eine E-Mail.
Spezialfall Anerkennungsverordnung
Eine Anerkennungsverordnung regelt, welche bereits absolvierten Lehrveranstaltungen bei einem Wechsel zwischen bestimmten Studien oder Curricula anerkannt werden. Darin wird festgelegt, welchen Lehrveranstaltungen oder Modulen des neuen Studiums die bisherigen Leistungen entsprechen.
Wenn Ihre Leistungen über eine Anerkennungsverordnung erfasst sind, erfolgt die Anerkennung automatisch. Sie müssen daher keinen Antrag auf Anerkennung stellen. Nach der Übertragung werden die anerkannten Leistungen in Ihrem Prüfungspass in u:space angezeigt.
Sollten die Leistungen nach einem Studienwechsel (z.B. Umstieg in das neue Curriculum (Version 2026) oder Fachwechsel) nicht im Prüfungspass aufscheinen, wenden Sie sich bitte an das zuständige StudienServiceCenter oder die zuständige StudienServicestelle.
Aktuelle Anerkennungsverordnungen der SPL 49 (ABG und Spez. IP) zum Download als PDF
Besondere Anerkennungsfälle
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Schulpraktika
Detaillierte Informationen zu den Schulpraktika (Pädagogisch-praktische Studien) finden Sie in der Rubrik Praktika. Informieren Sie sich dort, ob Schulpraktika ggf. durch eine eigene Unterrichtstätigkeit alternativ absolviert werden können.
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Fachwechsel
Wollen Sie eines oder beide Ihrer Unterrichtsfächer/Spezialisierungen im Lehramtsstudium wechseln? Neben wichtigen Hinweisen zu Anerkennungen nach einem Fachwechsel, finden Sie hier auch allgemeine Informationen, die Sie vor einem Fachwechsel wissen sollten.
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Neues Lehramtsstudium
Ab dem 1.10.2026 tritt ein neues Lehramtscurriculum in Kraft.
Falls Sie Ihr Lehramtsstudium nicht an der Universität Wien absolvieren bzw. absolviert haben, und einen Wechsel an die Universität Wien planen, müssen Ihre Leistungen individuell auf mögliche Anerkennungen geprüft werden. Ab September 2026 ist eine Anerkennungsprüfung für das neue Curriculum möglich. Bitte stellen Sie dazu einen Antrag per Mail.
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Learning Agreement & Anerkennungen nach einem Auslandsaufenthalt
Wollen Sie Lehrveranstaltungen anerkennen lassen, die Sie während eines Auslandaufenthaltes absolviert haben oder absolvieren werden? Hier finden Sie alle Informationen die für Sie als Outgoing-Student wichtig sind.
Hier finden Sie den richtigen Kontakt für Ihr Anliegen!